Eine Abmahnung im Briefkasten oder per E-Mail – das ist für viele ein Schock. Wer nicht sofort richtig reagiert, riskiert erhebliche Folgekosten.
Die Abmahnung: Ernstnehmen angesagt
Eine urheberrechtliche Abmahnung ist eine ernsthafte rechtliche Warnung. Sie fordert Sie auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen – etwa die unerlaubte Nutzung eines Fotos, einer Grafik oder eines Textes auf Ihrer Website. Wer eine solche Abmahnung ignoriert, riskiert eine einstweilige Verfügung, Klagsführung und deutlich höhere Kosten.
Die häufigsten Fehler nach Erhalt einer Abmahnung
- Die Abmahnung unbeantwortet lassen oder ignorieren
- Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen
- Den Inhalt der Abmahnung öffentlich kommentieren (zB in sozialen Medien)
- Auf eigene Faust mit dem Abmahnenden verhandeln
Was Sie sofort tun müssen
Setzen Sie die beanstandete Nutzung unverzüglich aus – entfernen Sie also das betreffende Bild, den Text oder die Datei von Ihrer Website. Das verhindert eine weitere Schadensvertiefung. Danach gilt: anwaltliche Beratung einholen, bevor Sie irgendwelche Dokumente unterzeichnen oder Zahlungen leisten.
Besonders heikel ist die beigelegte Unterlassungserklärung: Sie ist in der Regel zugunsten des Abmahnenden formuliert und enthält oft zu weitreichende Erklärungen.
Eine einmal unterzeichnete Unterlassungserklärung ist bindend – und kann nicht einseitig widerrufen werden.
Modifizierte Unterlassungserklärung als Lösung
Eine anwaltlich erstellte, modifizierte Unterlassungserklärung beschränkt den Unterlassungsanspruch auf das tatsächlich beanstandete Verhalten, legt eine angemessene Vertragsstrafe fest und bewahrt Ihnen Handlungsspielraum für zukünftige Nutzungen ähnlicher Art. Sie stellt die sogenannte Wiederholungsgefahr ab – ohne dass Sie übermäßige Verpflichtungen eingehen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.