Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist eine ernsthafte rechtliche Warnung. Wer sie ignoriert oder die beigelegte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet, riskiert wirtschaftlichen Schaden, der die ursprüngliche Forderung um ein Vielfaches übersteigt.

Was eine UWG-Abmahnung bedeutet

Eine Abmahnung nach dem österreichischen Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – auch als Lauterkeitsrecht bezeichnet – wirft Ihnen eine wettbewerbsrechtlich relevante Handlung vor – etwa irreführende Werbung, vergleichende Werbung außerhalb der Zulässigkeitsgrenzen, Schleichwerbung, aggressive Geschäftspraktiken oder andere unlautere Praktiken wie Rechtsbruch, Kundenfang, Behinderung oder Ausbeutung fremder Leistungen. Ziel des Abmahnenden ist die außergerichtliche Beendigung der Beanstandung – mit Unterlassungserklärung und Kostenersatz.

Die häufigsten Fehler nach Erhalt

  • Die Abmahnung unbeantwortet lassen oder ignorieren
  • Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen
  • Den Inhalt der Abmahnung öffentlich kommentieren
  • Die beanstandete Werbung einfach weiter laufen lassen
  • Auf eigene Faust mit der Gegenseite verhandeln und der Gegenseite dafür noch weitere Unterlagen übermitteln

Was Sie sofort tun müssen

Kontaktieren Sie unmittelbar einen Anwalt, damit er prüft, ob die Abmahnung vor dem Hintergrund des Sachverhalts gerechtfertigt und ob eine geforderte Unterlassungserklärung nicht zu weitreichend ist. Auf Basis des Ergebnisses der Prüfung sollte man sodann die weitere Strategie festlegen. Diese kann von der Zurückweisung der Aufforderung bis hin zu der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und der unmittelbaren Aussetzung der beanstandeten Werbemaßnahme reichen.

Eine einmal unterzeichnete Unterlassungserklärung ist grundsätzlich bindend – und kann nicht einseitig widerrufen werden. Sie verpflichtet Sie oft auf Jahre, gegebenenfalls auch Ihre Rechtsnachfolger.

Modifizierte Unterlassungserklärung als Schutz

Die beigelegte Unterlassungserklärung ist nicht selten zu Ihrem Nachteil formuliert: zu weiter Schutzbereich, überzogene Vertragsstrafe, ungünstige Kostenfolge. Eine anwaltlich erstellte, modifizierte Unterlassungserklärung beschränkt den Unterlassungsanspruch auf das tatsächlich beanstandete Verhalten und besichert diese angemessen, damit die sogenannte Wiederholungsgefahr wegfällt.

Verteidigungsstrategien

Nicht jede UWG-Abmahnung ist berechtigt. Häufige Verteidigungsansätze:

  • Fehlende Aktivlegitimation – nur bestimmte Personen und Verbände dürfen Wettbewerbsverstöße verfolgen
  • Zulässige vergleichende Werbung – wenn die UWG-Voraussetzungen erfüllt sind
  • Fehlende Spürbarkeit im Markt
  • Verteidigung mit vertretbarer Rechtsansicht

Fristen sind kein Zufall

Abmahnfristen von 7 bis 14 Tagen sind bewusst kurz – sie sollen Druck erzeugen und Nachdenken verhindern. Das gilt auch für Sie: schnell reagieren, aber überlegt – nicht in Panik unterschreiben sondern vielmehr die Abmahnung prüfen lassen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.