Eine Marke ist Ihr wichtigstes immaterielles Kapital. Erst mit der Eintragung im Markenregister erlangen Sie ein ausschließliches Recht gegenüber Dritten – die Anmeldung sollte daher möglichst rasch erfolgen.

Vor der Anmeldung: Was eine Marke leisten muss

Eine Marke ist ein Zeichen, das Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens von jenen anderer unterscheidbar macht. Geschützt werden können alle Zeichen, die sich grafisch darstellen lassen – Wörter, Personennamen, Buchstaben, Zahlen oder Bildelemente –, sofern ihnen Unterscheidungskraft zukommt. Rein beschreibende Begriffe oder Gattungsbezeichnungen sind nicht eintragungsfähig.

Schritt 1: Markenrecherche

Vor jeder Anmeldung steht die Recherche. Sie deckt auf, ob bereits identische oder ähnliche Marken für vergleichbare Waren oder Dienstleistungen registriert sind – auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Werden Kollisionen erst nach der Eintragung sichtbar, drohen Widerspruchsverfahren, Löschungsanträge oder Schadenersatzforderungen.

Schritt 2: Waren- und Dienstleistungsklassen festlegen

Die Eintragung erfolgt für konkrete Waren- und Dienstleistungsklassen nach der internationalen Nizza-Klassifikation (insgesamt 45 Klassen). Die Auswahl bestimmt:

  • den sachlichen Schutzumfang Ihrer Marke
  • die Behördengebühren (Grundgebühr deckt eine bestimmte Klassenanzahl ab, jede weitere Klasse ist zuzahlungspflichtig)
  • das Kollisionsrisiko mit Marken anderer Unternehmen

Die Klassenwahl sollte vorausschauend erfolgen – nachträgliche Erweiterungen erfordern eine neue Anmeldung.

Schritt 3: Anmeldung einreichen

Für österreichische Marken ist das Österreichische Patentamt zuständig. Die Anmeldung umfasst die Markendarstellung (Wort, Wort-Bild oder Bild), das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, die Anmelderdaten und die Gebührenzahlung. Wir reichen die Anmeldung für Sie ein und klären auch Beanstandungen während des Verfahrens.

Schritt 4: Registrierung und Widerspruchsfrist

Das Patentamt prüft die Anmeldung formell und auf absolute Schutzhindernisse. Bei positiver Prüfung wird die Marke eingetragen. Daran schließt eine Veröffentlichung der Markeneintragung im Markenanzeiger des Österreichischen Patentamts an, welche eine 3-monatige Widerspruchsfrist auslöst.

Erst mit der Registrierung im Markenregister erlangen Sie ein ausschließliches Recht. Wer ohne eingetragene Marke handelt, kann sich kaum gegen Trittbrettfahrer wehren.

Optional: Internationalisierung

Vielfach empfiehlt es sich, eine Marke zunächst als österreichische Basismarke eintragen zu lassen und deren Schutz später auf die EU (Unionsmarke) oder über die WIPO auf über 90 weitere Staaten auszuweiten. Welche Variante für Ihr Geschäftsmodell sinnvoll ist, klären wir im Erstgespräch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.