Wer eine Marke anmelden will, steht früh vor einer strategischen Entscheidung: Schützt man nur den Namen, das Logo – oder beides? Die richtige Antwort hängt davon ab, womit Sie sich am Markt positionieren möchten.
Wortmarke – schützt die Buchstabenfolge
Eine Wortmarke schützt die Buchstaben- oder Zahlenfolge, unabhängig davon, in welcher Schrift, Farbe oder Größe sie verwendet wird. Damit ist sie die flexibelste Markenform – und bleibt auch dann geschützt, wenn Sie Ihr Logo umgestalten.
Beispiel: „Tonninger Schermaier” als Wortmarke schützt diesen Schriftzug in jeder typografischen Ausführung – egal ob klassisch, modern oder kursiv.
Wort-Bild-Marke – schützt die Gestaltung
Eine Wort-Bild-Marke schützt die konkrete grafische Ausführung: Schriftzug plus Bildelemente plus Farben. Sie ist die richtige Wahl, wenn Ihre visuelle Identität zentrales Erkennungsmerkmal ist – etwa wenn Kundinnen und Kunden Ihr Logo am Branding sofort wiedererkennen.
Beispiel: Das orangene TSP-Quadrat mit dem Schriftzug „Tonninger Schermaier & Partner” ist eine Wort-Bild-Marke. Geschützt ist genau diese gestalterische Kombination.
Der Nachteil: Bei jedem Logo-Redesign muss man zumindest darüber nachdenken, ob die Marke neu angemeldet werden muss, weil sich potenziell der Schutzgegenstand ändert.
Bildmarke – nur das grafische Element
Eine reine Bildmarke enthält keine Schriftbestandteile. Sie schützt rein grafische Zeichen – Symbole, Embleme, abstrakte Designelemente. Sie ist sinnvoll, wenn Ihr Logo auch ohne Schriftzug eindeutig wiedererkannt wird.
Welche Variante ist die richtige?
Die Antwort hängt von Ihrer Strategie ab:
- Sie verkaufen primär über den Namen (Wortmarke schützt am breitesten)
- Ihre visuelle Identität ist zentral (Wort-Bild-Marke schützt das Logo)
- Sie haben ein eigenständig wirkendes Symbol (reine Bildmarke ergänzt sinnvoll)
Häufig empfehlen wir eine Kombi-Strategie: Wortmarke für den Namen plus Wort-Bild-Marke für das aktuelle Logo. So sind Sie sowohl gegen Namensimitationen als auch gegen Logo-Trittbrettfahrer geschützt – und können das Logo später neu gestalten, ohne den Wortschutz zu verlieren.
Welche Strategie für Ihr Geschäft sinnvoll ist, lässt sich in einem kurzen Erstgespräch klären – inklusive Klassenwahl und geografischem Schutzbereich.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.